Bei digitalen Stromzählern handelt es sich um moderne Messeinrichtungen, welche sukzessive die herkömmlichen analogen Ferraris-Zähler ersetzen werden. Sie können mit einem Kommunikationsmodul ausgestattet werden, das Daten zum Stromanbieter und Endverbraucher überträgt. Erst mit dem Kommunikationsmodul wird der digitale Stromzähler zum Smart Meter.
Die Messstellenbetreiber (in der Regel die örtlichen Netzbetreiber) müssen innerhalb bestimmter Fristen für den Einbau intelligenter Messsysteme bei ihren Stromkunden sorgen. Doch es betrifft nicht alle Kunden im gleichen Maße. Seit 24. Februar 2020 müssen die neuen Stromzähler sukzessive bei folgenden Kundengruppen eingebaut werden: Private Haushalte mit hohem Stromverbrauch (mehr als 6.000 Kilowattstunden im Jahr): […]
Die Entlastungen stehen jedem privaten Haushalt zu, egal ob es sich um Wohneigentum oder Miete handelt. Da Mieterinnen und Mieter oft nicht direkt selbst Kunden beim Gasversorger sind, sondern der Vermieter als Kunde auftritt, erhält dieser die Entlastung vom Energieversorger. Vermieterinnen und Vermieter müssen die Entlastungen im Rahmen der Nebenkostenabrechnung aber an ihre Mieter weitergeben.
Die Preisbremsengesetze erfassen grundsätzlich alle Lieferverträge mit Privatkunden über die leitungsgebundene Lieferung von Strom und Gas aus dem jeweiligen Verteilnetz. Dazu zählen auch die Grund- und Ersatzversorgung sowie Sondertarife. Die Gesetze sehen darüber hinaus aber einige Ausnahmen vor, welche in der Regel keine Haushaltskunden betreffen und wirken sich nicht auf alle Lieferverträge gleichermaßen aus.
Auf unserer Internetseite www.emil-energie.de/energie-sparen finden Sie viele Tipps, wie Sie Ihren Energieverbrauch mit einfachen Maßnahmen reduzieren können. So können Sie beispielsweise bei einer Absenkung der Raumtemperatur um 1 °C eine Energieeinsparung von ca. 6 % erwarten.
Nein. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. emil energie hat die Energiepreisbremsen 1:1 umgesetzt und sie automatisch an ihre Kunden weiter gegeben.
Die Preisbremsen haben wir für Sie automatisch umgesetzt. Im neuen Abschlag ist alles direkt berücksichtigt. Wenn Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen Sie somit nichts weiter tun.
Die Energiepreisbremsen für Strom und Gas sind am 1. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar in Kraft getreten. Die Regelungen gelten bis zum Ende des Jahres 2023 und können von der Bundesregierung noch um weitere 4 Monate bis 30. April 2024 verlängert werden.
Die Gesetze zu den Preisbremsen wurden erst am 23. Dezember 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind im Anschluss in Kraft getreten. Um eine kurzfristige, hohe Belastung bei den monatlichen Abschlägen für Januar und Februar 2023 zu vermeiden, hat emil energie die Abschläge für Strom- und Gasverträge im Rahmen der Preisanpassung zum 1. Januar 2023 nicht […]
Ein intelligenter Zähler kann sowohl Verbrauchs- als auch Leistungswerte erfassen und diese direkt am Zähler digital darstellen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, den Verbrauch der zurückliegenden 24 Stunden, der letzten Woche sowie des letzten Monats zu visualisieren. An einem Ferrariszähler lässt sich lediglich der Zählerstand ablesen.