Bekommt jeder Kunde einen intelligenten Zähler?

Die Messstellenbetreiber (in der Regel die örtlichen Netzbetreiber) müssen innerhalb bestimmter Fristen für den Einbau intelligenter Messsysteme bei ihren Stromkunden sorgen. Doch es betrifft nicht alle Kunden im gleichen Maße. Seit 24. Februar 2020 müssen die neuen Stromzähler sukzessive bei folgenden Kundengruppen eingebaut werden:

  • Private Haushalte mit hohem Stromverbrauch (mehr als 6.000 Kilowattstunden im Jahr): Maßgeblich ist der Durchschnitt der letzten 3 Verbrauchsjahre. Unterhalb dieser Grenze ist der Einbau von Smart Metern optional.
  • Ab Herbst 2020: Bei Anlagen zur Eigenstromerzeugung (zum Beispiel Photovoltaikanlagen) mit Nennleistung über 7 Kilowatt. Unterhalb dieser Grenze ist die Umrüstung für den Messstellenbetreiber optional.
  • Ab Herbst 2020: Privathaushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (zum Beispiel Nachtspeicherheizung oder Wärmepumpe). Die Pflicht gilt allerdings nur, wenn auch eine Steuerung der Einrichtung mit dem Netzbetreiber vereinbart wurde.

Wichtig: Auch wenn Ihr Haushalt nicht zu denen gehört, für die ein Smart Meter eingebaut werden muss, werden alle Haushalte in Deutschland künftig mit einem modernen digitalen Zähler (ohne Kommunikationsmodul) ausgestattet. Diese Umrüstung soll laut dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende bis 2032 flächendeckend erfolgen. Bei allen Neubauten oder umfangreichen Renovierungen müssen Messstellenbetreiber sofort moderne Messeinrichtungen einbauen.