
Fragen zur aktuellen Situation in der Energiewirtschaft
Der Energiemarkt ist derzeit stark im Wandel. Energiepreisbremsen, die Anpassung der Abschläge, Dezember Sofort-Hilfe (Entlastungsbetrag), steigende Preise und viele weitere aktuelle Themen führen zu vielen Fragen unserer Kunden. Um bestmöglich über die aktuellen Entwicklungen zu informieren, haben wir auf der folgenden Seite die häufigsten Fragen und Antworten aus unserem Kundenservice für Sie zusammengestellt. Diese Informationen werden regelmäßig aktualisiert und ergänzt.
Die wichtigsten Punkte kurz und übersichtlich für Sie zusammengefasst:
- emil energie setzt die Energiepreisbremsen 1:1 um und gibt sie automatisch an ihre Kunden weiter. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern!
- Die Energiepreisbremsen für Strom und Gas treten am 1. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar in Kraft. Die Regelungen gelten bis zum Ende des Jahres 2023.
- Sie erhalten 80 % Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für Strom und Gas zu einen garantierten Bruttoarbeitspreis. Die genauen Entlastungen und Grenzen können Sie der Tabelle auf dieser Seite entnehmen.
- Mit der Umsetzung der Preisbremsen errechnen wir alle Abschläge erneut und passen diese an die neue gesetzliche Vorgabe an, um größere Nachzahlungen bzw. Gutschriften bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung zu vermeiden.
- Im neuen Abschlag sind die Energiepreisbremsen bereits berücksichtigt. Wenn Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen Sie somit nichts weiter tun.
- Wenn Sie nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen und Sie Ihre monatlichen Zahlungen mittels Dauerauftrag bzw. einzeln überweisen, bitten wir Sie, diese Zahlungen schnellstmöglich an den neuen Abschlagsbetrag anzupassen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie!
Alle Fragen und Antworten zu den Energiepreisbremsen finden Sie noch einmal gesammelt als PDF.
Die Energiepreisbremsen für Strom- und Gaslieferverträge
Wie funktionieren die Energiepreisbremsen?
Strom
Stromkundinnen und -kunden, die weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, erhalten 80 % ihres prognostizierten Stromjahresverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 ct/kWh brutto. Für Verbräuche oberhalb dieses Kontingents muss der jeweils vertraglich vereinbarte Preis gezahlt werden.
Gas
Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen erhalten ab 1. März ein Basis-Kontingent in Höhe von 80 % ihres im September 2022 prognostizierten Gasjahresverbrauchs zu einem garantierten Bruttoarbeitspreis von 12 ct/kWh. Für Verbräuche oberhalb dieses Kontingents muss der jeweils vertraglich vereinbarte Preis gezahlt werden.
Muss ich als Kunde aktiv werden, um von den Energiepreisbremsen zu profitieren?
Nein. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. emil energie setzt die Energiepreisbremsen 1:1 um und gibt sie automatisch an ihre Kunden weiter.
Gelten die Energiepreisbremsen grundsätzlich für alle Strom- und Gaslieferverträge?
Die Preisbremsengesetze erfassen grundsätzlich alle Lieferverträge mit Privatkunden über die leitungsgebundene Lieferung von Strom und Gas aus dem jeweiligen Verteilnetz. Dazu zählen auch die Grundund Ersatzversorgung sowie Sondertarife. Die Gesetze sehen darüber hinaus aber einige Ausnahmen vor, welche in der Regel keine Haushaltskunden betreffen und wirken sich nicht auf alle Lieferverträge gleichermaßen aus.
Gelten die Energiepreisbremsen auch für Mieter?
Die Entlastungen stehen jedem privaten Haushalt zu, egal ob es sich um Wohneigentum oder Miete handelt. Da Mieterinnen und Mieter oft nicht direkt selbst Kunden beim Gasversorger sind, sondern der Vermieter als Kunde auftritt, erhält dieser die Entlastung vom Energieversorger. Vermieterinnen und Vermieter müssen die Entlastungen im Rahmen der Nebenkostenabrechnung aber an ihre Mieter weitergeben.
Wann starten die Energiepreisbremsen und wie lange laufen sie?
Die Energiepreisbremsen für Strom und Gas treten am 1. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar in Kraft. Die Regelungen gelten bis zum Ende des Jahres 2023 und können von der Bundesregierung noch um weitere 4 Monate bis 30. April 2024 verlängert werden. Wie funktionieren die Energiepreisbremsen? Wer zahlt die Energiepreisbremsen?
Wieso sind nur 80 % des Verbrauchs durch die Energiepreisbremsen abgedeckt?
Dadurch will der Staat einen Anreiz zum Energiesparen setzen. Wer unter den prognostizierten 80 % des Jahresverbrauchs bleibt, also zusätzlich Energie spart, profitiert hingegen umso mehr. Denn jede eingesparte Kilowattstunde spart den vollen, mit dem Versorger vereinbarten, Preis ein. Unter www.emil-energie.de/energie-sparen haben wir für Sie Energieeinspartipps zusammengestellt.
Wer zahlt die Energiepreisbremsen?
Alle Entlastungen gemäß dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz werden aus Mitteln des Bundes finanziert.
Anpassungen Ihres monatlichen Abschlags
Warum werden die Abschläge angepasst?
Die Gesetze zu den Preisbremsen wurden erst am 23. Dezember 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind im Anschluss in Kraft getreten. Um eine kurzfristige, hohe Belastung bei den monatlichen Abschlägen für Januar und Februar 2023 zu vermeiden, hat emil energie die Abschläge für Strom- und Gasverträge im Rahmen der Preisanpassung zum 1. Januar 2023 nicht angepasst. Lediglich bei Kunden die seit Veröffentlichung der neuen Preise zum 1. Januar 2023 eine Jahresverbrauchsabrechnung oder einen Abschlagsplan im Rahmen eines Vertragsbeginns erhalten haben, wurden die Abschläge mit den aktuellen Preisen berechnet. Mit der Umsetzung der Preisbremsen errechnen wir nun alle Abschläge erneut und passen diese an die neue gesetzliche Vorgabe an, um größere Nachzahlungen bzw. Gutschriften bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung zu vermeiden.
Wie kann es sein, dass sich Abschläge teilweise trotz der Preisbremsen erhöhen?
Abhängig davon, wie hoch Ihr Energiepreis für Strom oder Gas bisher war, kann es zu einer Absenkung oder zu einer Erhöhung Ihres bisherigen monatlichen Abschlags kommen. Sofern Ihr zukünftiger monatlicher Abschlag über Ihrem bisherigen liegt, ist dies in der Regel darauf zurückzuführen, dass Sie bislang noch relativ niedrige Abschlagszahlungen hatten, in denen die Preisentwicklungen im vergangenen Jahr und insbesondere zum 1. Januar 2023, noch nicht komplett berücksichtigt wurden.
Muss ich als Kunde aufgrund der neuen Abschläge etwas tun?
Die Preisbremsen setzen wir für Sie automatisch um. Im neuen Abschlag ist alles direkt berücksichtigt. Wenn Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen Sie somit nichts weiter tun.
Fragen zur ersten Stufe des Entlastungspaketes („Abschlag Dezember“)
Muss ich als Kunde aktiv werden, um den Dezember-Entlastungsbetrag zu erhalten?
Nein! emil energie wird die gesetzlichen Vorgaben 1:1 erfüllen.
Auch bei der Zahlung mittels Dauerauftrag oder Einzelüberweisung wird der Entlastungsbetrag in der kommenden Jahresabrechnung automatisch verrechnet. Allerdings können Sie, wenn Sie normalerweise immer eine monatliche Überweisung vornehmen, diese im Dezember aussetzen.
Wer profitiert vom Dezember-Entlastungsbetrag?
Vom einmaligen Entlastungsbetrag im Dezember 2022 sind folgende Kunden begünstigt, sofern Sie von einem Lieferanten am 1. Dezember 2022 beliefert werden:
Gaskunden
Privat und Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1.500.000 kWh Die Belieferung dieser Kunden erfolgt i.d.R. über ein sogenanntes Standardlastprofil, d.h. es gibt keine monatliche Leistungsmessung. Der Berechnung des Entlastungbetrag für den Dezember 2022 ist im § 2 Erdgas-WärmeSoforthilfegesetz (EWSG) geregelt. Wir weisen gemäß § 2 Absatz 4 EWSG darauf hin, dass der Entlastungsbetrag aus Mitteln des Bundes finanziert wird.
Wie wird der Dezember-Entlastungsbetrag für Gaskunden berechnet?
Entlastungsbetrag Gaskunden:
1/12 des Jahresverbrauchs (Basis September 2022) *
Arbeitspreis vom 1. Dezember 2022 +
Grundpreis für Dezember (Preis vom Dezember 2022)
Welche Verbrauchsprognose ist für die Berechnung des Dezember-Entlastungsbetrages zugrunde zu legen?
Grundsätzlich soll ein Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant im Monat September 2022 prognostiziert hat, herangezogen werden. Ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalls nichts anderes, ist dies in der Regel der Verbrauch, der der Berechnung der Abschlagszahlung zugrunde liegt und der sich in der Regel an dem Vorjahresverbrauch orientiert.
Wie werden Kunden behandelt, deren Jahresverbrauchsprognose im September besonders gering war, weil sich bspw. das Verbrauchsverhalten geändert hat?
Das Gesetz sieht dafür keine Sonderregelungen vor. Diese Kunden erhalten einen Entlastungsanspruch auf den im September prognostizierten Jahresverbrauch.
Muss ich einen aktuellen Zählerstand mitteilen?
Nein – es ist nicht notwendig den Zählerstand zu melden.
Der durch die gesetzlichen Regelungen vorgesehene Entlastungsbetrag kommt automatisch zur Anwendung. emil energie wird im Dezember als vorläufige Leistung auf den Entlastungsbetrag keinen Abschlagsbetrag abrechnen.
Entspricht der Wegfall des Dezember-Abschlages genau dem gesetzlich vorgegebenen Entlastungsbetrag?
Nein – der tatsächliche Entlastungsbetrag liegt i.d.R. etwas niedriger als das Niveau des Dezember-Monatsabschlages. Die genaue Berechnung (s.o.) ist auf der nächsten Jahresabrechnung separat aufgeführt.
Wie erhalte ich den Entlastungsbetrag?
Sie brauchen selbst nicht aktiv zu werden!
emil energie wird die gesetzlichen Vorgaben automatisch 1:1 umsetzen.
Wir werden zur schnellen und unkomplizierten Umsetzung des Dezember-Entlastungsbetrages bei allen Kunden, die normalerweise im Dezember einen Abschlag für ihre Energielieferung zahlen, den Abschlag als vorläufige Leistung auf den Entlastungsbetrag einmalig auf 0 setzen.
Bei den Kunden die im Dezember ihre Jahresrechnung erhalten und daher im Dezember keinen Abschlag zu zahlen haben, entfällt der nächste fällige Abschlag im Januar 2023.
Endgültig exakt abgerechnet wird der Entlastungsbetrag in beiden Fällen mit Ihrer nächsten Jahresrechnung.
Warum ist der exakte Entlastungsbetrag nicht genauso hoch wie mein Abschlag?
Die Berechnung des Entlastungsbetrages wurde von der Bundesregierung genau definiert.
Der Abschlag, den Sie bei uns zahlen, berechnet sich nach einer Verbrauchsschätzung zum Zeitpunkt Ihrer letzten Jahresrechnung und dem dann gültigen Preis. Die zu erwartenden Kosten für Ihren Jahresverbrauch werden dann auf 11 Abschläge aufgeteilt. Mit der Jahresrechnung werden die gezahlten Abschläge verrechnet und es ergibt sich eine Nach- oder Rückzahlung.
Da der Entlastungsbetrag einer anderen Berechnungsmethode unterliegt als die Berechnung Ihrer Abschläge, weichen diese beiden Werte voneinander ab. Die entsprechende Differenz ist auf Ihrer nächsten Jahresrechnung ausgewiesen und wird entsprechend verrechnet.
In der Regel wird der nach gesetzlichen Vorgaben exakt berechnete und auf der Jahresrechnung ausgewiesene Entlastungsbetrag niedriger sein, als der aus Vereinfachungsgründen unkompliziert entfallene Dezember-/bzw. Januarabschlag.
Wir garantieren Ihnen, dass Sie selbstverständlich den von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungsbetrag vollständig erhalten.
Bekomme ich die Entlastungszahlung aus dem Dezember auch, wenn ich mit meinen Zahlungen im Rückstand bin?
Ja. Auch Kunden, die im Dezember 2022 im Zahlungsverzug sind, erhalten den Entlastungsbetrag.