Warum werden die Abschläge angepasst?

Die Gesetze zu den Preisbremsen wurden erst am 23. Dezember 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind im Anschluss in Kraft getreten. Um eine kurzfristige, hohe Belastung bei den monatlichen Abschlägen für Januar und Februar 2023 zu vermeiden, hat emil energie die Abschläge für Strom- und Gasverträge im Rahmen der Preisanpassung zum 1. Januar 2023 nicht angepasst. Lediglich bei Kunden die seit Veröffentlichung der neuen Preise zum 1. Januar 2023 eine Jahresverbrauchsabrechnung oder einen Abschlagsplan im Rahmen eines Vertragsbeginns erhalten haben, wurden die Abschläge mit den aktuellen Preisen berechnet. Mit der Umsetzung der Preisbremsen haben alle Abschläge erneut errechnet und diese an die neue gesetzliche Vorgabe angepasst, um größere Nachzahlungen bzw. Gutschriften bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung zu vermeiden.