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Fragen zur Situation in der Energiewirtschaft

Der Energiemarkt ist derzeit stark im Wandel. Die Abschaffung der Energiepreisbremsen, die Anpassung der Abschläge, steigende Preise und viele weitere aktuelle Themen führen zu vielen Fragen unserer Kunden. Um bestmöglich über die aktuellen Entwicklungen zu informieren, haben wir auf den folgenden Seiten die häufigsten Fragen und Antworten aus unserem Kundenservice für Sie zusammengestellt. Diese Informationen werden regelmäßig aktualisiert und ergänzt.

Die wichtigsten Punkte kurz und übersichtlich für Sie zusammengefasst:

  • emil energie hat die Energiepreisbremsen 1:1 umgesetzt und sie automatisch an ihre Kunden weitergegeben. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern!
  • Die Energiepreisbremsen für Strom und Gas sind am 1. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar in Kraft getreten. Die Regelungen gelten bis zum Ende des Jahres 2023.
  • Sie erhalten 80 % Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für Strom und Gas zu einen garantierten Bruttoarbeitspreis. Die genauen Entlastungen und Grenzen können Sie der Tabelle auf dieser Seite entnehmen.
  • Mit der Umsetzung der Preisbremsen haben wir alle Abschläge erneut errechnet und diese an die neue gesetzliche Vorgabe angepasst, um größere Nachzahlungen bzw. Gutschriften bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung zu vermeiden.
  • Im neuen Abschlag sind die Energiepreisbremsen bereits berücksichtigt. Wenn Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen Sie somit nichts weiter tun.
  • Wenn Sie nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen und Sie Ihre monatlichen Zahlungen mittels Dauerauftrag bzw. einzeln überweisen, bitten wir Sie, diese Zahlungen schnellstmöglich an den neuen Abschlagsbetrag anzupassen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie!

Alle Fragen und Antworten zu den Energiepreisbremsen finden Sie noch einmal gesammelt als PDF.

Die Energiepreisbremsen der Bundesregierung (seit 01.01.2024 ausgelaufen)

Wie funktionieren die Energiepreisbremsen?

Strom

Stromkundinnen und -kunden, die weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, erhalten 80 % ihres prognostizierten Stromjahresverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 ct/kWh brutto. Für Verbräuche oberhalb dieses Kontingents muss der jeweils vertraglich vereinbarte Preis gezahlt werden.

Gas

Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen erhalten ein Basis-Kontingent in Höhe von 80 % ihres im September 2022 prognostizierten Gasjahresverbrauchs zu einem garantierten Bruttoarbeitspreis von 12 ct/kWh. Für Verbräuche oberhalb dieses Kontingents muss der jeweils vertraglich vereinbarte Preis gezahlt werden.

Muss ich als Kunde aktiv werden, um von den Energiepreisbremsen zu profitieren?

Nein. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. emil energie hat die Energiepreisbremsen 1:1 umgesetzt und sie automatisch an ihre Kunden weiter gegeben.

Gelten die Energiepreisbremsen grundsätzlich für alle Strom- und Gaslieferverträge?

Die Preisbremsengesetze erfassen grundsätzlich alle Lieferverträge mit Privatkunden über die leitungsgebundene Lieferung von Strom und Gas aus dem jeweiligen Verteilnetz. Dazu zählen auch die Grund- und Ersatzversorgung sowie Sondertarife. Die Gesetze sehen darüber hinaus aber einige Ausnahmen vor, welche in der Regel keine Haushaltskunden betreffen und wirken sich nicht auf alle Lieferverträge gleichermaßen aus.

Gelten die Energiepreisbremsen auch für Mieter?

Die Entlastungen stehen jedem privaten Haushalt zu, egal ob es sich um Wohneigentum oder Miete handelt. Da Mieterinnen und Mieter oft nicht direkt selbst Kunden beim Gasversorger sind, sondern der Vermieter als Kunde auftritt, erhält dieser die Entlastung vom Energieversorger. Vermieterinnen und Vermieter müssen die Entlastungen im Rahmen der Nebenkostenabrechnung aber an ihre Mieter weitergeben.

Wann starten die Energiepreisbremsen und wie lange laufen sie?

Die Energiepreisbremsen für Strom und Gas sind am 1. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar in Kraft getreten. Die Regelungen gelten bis zum Ende des Jahres 2023 und können von der Bundesregierung noch um weitere 4 Monate bis 30. April 2024 verlängert werden.

Wieso sind nur 80 % des Verbrauchs durch die Energiepreisbremsen abgedeckt?

Dadurch will der Staat einen Anreiz zum Energiesparen setzen. Wer unter den prognostizierten 80 % des Jahresverbrauchs bleibt, also zusätzlich Energie spart, profitiert hingegen umso mehr. Denn jede eingesparte Kilowattstunde spart den vollen, mit dem Versorger vereinbarten, Preis ein. Unter www.emil-energie.de/energie-sparen haben wir für Sie Energieeinspartipps zusammengestellt.

Wer zahlt die Energiepreisbremsen?

Alle Entlastungen gemäß dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz werden aus Mitteln des Bundes finanziert.

Anpassungen Ihres monatlichen Abschlags

Warum werden die Abschläge angepasst?

Die Gesetze zu den Preisbremsen wurden erst am 23. Dezember 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind im Anschluss in Kraft getreten. Um eine kurzfristige, hohe Belastung bei den monatlichen Abschlägen für Januar und Februar 2023 zu vermeiden, hat emil energie die Abschläge für Strom- und Gasverträge im Rahmen der Preisanpassung zum 1. Januar 2023 nicht angepasst. Lediglich bei Kunden die seit Veröffentlichung der neuen Preise zum 1. Januar 2023 eine Jahresverbrauchsabrechnung oder einen Abschlagsplan im Rahmen eines Vertragsbeginns erhalten haben, wurden die Abschläge mit den aktuellen Preisen berechnet. Mit der Umsetzung der Preisbremsen haben alle Abschläge erneut errechnet und diese an die neue gesetzliche Vorgabe angepasst, um größere Nachzahlungen bzw. Gutschriften bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung zu vermeiden.

Wie kann es sein, dass sich Abschläge teilweise trotz der Preisbremsen erhöhen?

Abhängig davon, wie hoch Ihr Energiepreis für Strom oder Gas bisher war, kann es zu einer Absenkung oder zu einer Erhöhung Ihres bisherigen monatlichen Abschlags kommen. Sofern Ihr zukünftiger monatlicher Abschlag über Ihrem bisherigen liegt, ist dies in der Regel darauf zurückzuführen, dass Sie bislang noch relativ niedrige Abschlagszahlungen hatten, in denen die Preisentwicklungen im vergangenen Jahr und insbesondere zum 1. Januar 2023, noch nicht komplett berücksichtigt wurden.

Muss ich als Kunde aufgrund der neuen Abschläge etwas tun?

Die Preisbremsen haben wir für Sie automatisch umgesetzt. Im neuen Abschlag ist alles direkt berücksichtigt. Wenn Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen Sie somit nichts weiter tun.

Wo finde ich meinen regulären – seit dem 01.01.2024 wieder gültigen Abschlag?

Ihren regulären seit dem 01.01.24 wieder gültigen Abschlag finden Sie:

  • auf Ihrer letzten Rechnung unter der Bezeichnung „Abschlag unter Berücksichtigung aktueller Preise“
  • oder ganz einfach in Ihrem Online-Serviceportal unter www.emil-energie.de/serviceportal

Gibt emil energie Hinweise zum Energiesparen?

Auf unserer Internetseite www.emil-energie.de/energie-sparen finden Sie viele Tipps, wie Sie Ihren Energieverbrauch mit einfachen Maßnahmen reduzieren können. So können Sie beispielsweise bei einer Absenkung der Raumtemperatur um 1 °C eine Energieeinsparung von ca. 6 % erwarten.