Auf unserer Internetseite www.emil-energie.de/energie-sparen finden Sie viele Tipps, wie Sie Ihren Energieverbrauch mit einfachen Maßnahmen reduzieren können. So können Sie beispielsweise bei einer Absenkung der Raumtemperatur um 1 °C eine Energieeinsparung von ca. 6 % erwarten.
Ja. Auch Kunden, die im Dezember 2022 im Zahlungsverzug sind, erhalten den Entlastungsbetrag.
Die Berechnung des Entlastungsbetrages wurde von der Bundesregierung genau definiert.Der Abschlag, den Sie bei uns zahlen, berechnet sich nach einer Verbrauchsschätzung zum Zeitpunkt Ihrer letzten Jahresrechnung und dem dann gültigen Preis. Die zu erwartenden Kosten für Ihren Jahresverbrauch werden dann auf 11 Abschläge aufgeteilt. Mit der Jahresrechnung werden die gezahlten Abschläge verrechnet und es ergibt […]
Sie brauchen selbst nicht aktiv zu werden!emil energie wird die gesetzlichen Vorgaben automatisch 1:1 umsetzen.Wir werden zur schnellen und unkomplizierten Umsetzung des Dezember-Entlastungsbetrages bei allen Kunden, die normalerweise im Dezember einen Abschlag für ihre Energielieferung zahlen, den Abschlag als vorläufige Leistung auf den Entlastungsbetrag einmalig auf 0 setzen.Bei den Kunden die im Dezember ihre Jahresrechnung […]
Nein – der tatsächliche Entlastungsbetrag liegt i.d.R. etwas niedriger als das Niveau des Dezember-Monatsabschlages. Die genaue Berechnung (s.o.) ist auf der nächsten Jahresabrechnung separat aufgeführt.
Nein – es ist nicht notwendig den Zählerstand zu melden.Der durch die gesetzlichen Regelungen vorgesehene Entlastungsbetrag kommt automatisch zur Anwendung. emil energie wird im Dezember als vorläufige Leistung auf den Entlastungsbetrag keinen Abschlagsbetrag abrechnen.
Das Gesetz sieht dafür keine Sonderregelungen vor. Diese Kunden erhalten einen Entlastungsanspruch auf den im September prognostizierten Jahresverbrauch.
Grundsätzlich soll ein Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant im Monat September 2022 prognostiziert hat, herangezogen werden. Ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalls nichts anderes, ist dies in der Regel der Verbrauch, der der Berechnung der Abschlagszahlung zugrunde liegt und der sich in der Regel an dem Vorjahresverbrauch orientiert.
Entlastungsbetrag Gaskunden:1/12 des Jahresverbrauchs (Basis September 2022) *Arbeitspreis vom 1. Dezember 2022 +Grundpreis für Dezember (Preis vom Dezember 2022)
Vom einmaligen Entlastungsbetrag im Dezember 2022 sind folgende Kunden begünstigt, sofern Sie von einem Lieferanten am 1. Dezember 2022 beliefert werden: GaskundenPrivat und Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1.500.000 kWh Die Belieferung dieser Kunden erfolgt i.d.R. über ein sogenanntes Standardlastprofil, d.h. es gibt keine monatliche Leistungsmessung. Der Berechnung des Entlastungbetrag für den Dezember […]