Wie erhalte ich den Entlastungsbetrag?
Sie brauchen selbst nicht aktiv zu werden!
emil energie wird die gesetzlichen Vorgaben automatisch 1:1 umsetzen.
Wir werden zur schnellen und unkomplizierten Umsetzung des Dezember-Entlastungsbetrages bei allen Kunden, die normalerweise im Dezember einen Abschlag für ihre Energielieferung zahlen, den Abschlag als vorläufige Leistung auf den Entlastungsbetrag einmalig auf 0 setzen.
Bei den Kunden die im Dezember ihre Jahresrechnung erhalten und daher im Dezember keinen Abschlag zu zahlen haben, entfällt der nächste fällige Abschlag im Januar 2023.
Endgültig exakt abgerechnet wird der Entlastungsbetrag in beiden Fällen mit Ihrer nächsten Jahresrechnung.