Wer profitiert vom Dezember-Entlastungsbetrag?

Vom einmaligen Entlastungsbetrag im Dezember 2022 sind folgende Kunden begünstigt, sofern Sie von einem Lieferanten am 1. Dezember 2022 beliefert werden:

Gaskunden
Privat und Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1.500.000 kWh Die Belieferung dieser Kunden erfolgt i.d.R. über ein sogenanntes Standardlastprofil, d.h. es gibt keine monatliche Leistungsmessung. Der Berechnung des Entlastungbetrag für den Dezember 2022 ist im § 2 Erdgas-WärmeSoforthilfegesetz (EWSG) geregelt. Wir weisen gemäß § 2 Absatz 4 EWSG darauf hin, dass der Entlastungsbetrag aus Mitteln des Bundes finanziert wird.