Warum ist der exakte Entlastungsbetrag nicht genauso hoch wie mein Abschlag?

Die Berechnung des Entlastungsbetrages wurde von der Bundesregierung genau definiert.
Der Abschlag, den Sie bei uns zahlen, berechnet sich nach einer Verbrauchsschätzung zum Zeitpunkt Ihrer letzten Jahresrechnung und dem dann gültigen Preis. Die zu erwartenden Kosten für Ihren Jahresverbrauch werden dann auf 11 Abschläge aufgeteilt. Mit der Jahresrechnung werden die gezahlten Abschläge verrechnet und es ergibt sich eine Nach- oder Rückzahlung.
Da der Entlastungsbetrag einer anderen Berechnungsmethode unterliegt als die Berechnung Ihrer Abschläge, weichen diese beiden Werte voneinander ab. Die entsprechende Differenz ist auf Ihrer nächsten Jahresrechnung ausgewiesen und wird entsprechend verrechnet.

In der Regel wird der nach gesetzlichen Vorgaben exakt berechnete und auf der Jahresrechnung ausgewiesene Entlastungsbetrag niedriger sein, als der aus Vereinfachungsgründen unkompliziert entfallene Dezember-/bzw. Januarabschlag.

Wir garantieren Ihnen, dass Sie selbstverständlich den von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungsbetrag vollständig erhalten.